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keine Weitergabe an Dritte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Welcome Presents Germany
Besondere Geschenke für besondere Menschen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden
Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller mit
Welcome Presents Germany und seinen Vertretern abgeschlossenen Verträge.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
werden, verpflichten Welcome Presents Germany auch dann nicht, wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.2. Alle Angebote sind
bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten unverbindlich.
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material von den
ausgegebenen Proben, Mustern und Katalogen bleiben vorbehalten.
2. Auftragsbestätigung
2.1. Mit der
Auftragserteilung oder der Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen an.
2.2. Alle Vereinbarungen -
auch Abänderungen oder Ergänzungen - bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Welcome Presents Germany.
2.3. Bei fehlender
Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Im übrigen gelten
die verbindlichen Aufträge des Käufers. Sie gelten als angenommen, wenn nicht
innerhalb zwei Wochen anderweitige Mitteilung durch Welcome Presents Germany
eingeht.
2.4. Erhält Welcome
Presents Germany nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis
von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers,
so kann Welcome Presents Germany entweder die Lieferung von vorheriger Zahlung
oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom
Vertrag zurücktreten.
3. Stornierung, Rücktritt,
Warenrücknahme
3.1. Kommt der Vertrag auf
Wunsch des Käufers zur Aufhebung behält sich Welcome Presents Germany vor, die
für Transport-, Lager- und Produktionskosten entstehenden Aufwendungen in
Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen Aufwand Schadensersatz zu
fordern. Die Höhe des Schadensersatzes wird auf 25% des Auftragswertes des
Rechnungsbetrages begrenzt.
4. Preise
4.1. Es gelten die
Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten und
Katalogseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz
Welcome Presents Germany inklusive der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer ohne
Kosten für Verpackung und Versand.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferzeit (bis
vier Wochen) gilt als nur annähernd vereinbart. Zumutbare Teillieferungen auf
den Gesamtauftrag bleiben vorbehalten, insbesondere bei nicht lagermäßig
geführten Artikeln.
6. Transportrisiko
6.1. Der Versand erfolgt
per Nachnahme und auf Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt die Gefahr auch dann,
wenn aufgrund besonderer Vereinbarungen die Kosten des Versandes von Welcome
Presents Germany übernommen werden sollten.
6.2. Das Transportrisiko
d.h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der
Beförderung, die weder der Absender noch der Empfänger zu vertreten hat, trägt
der Empfänger.
6.3. Der Gefahrübergang
tritt ab Rampe von Welcome Presents Germany mit der Übergabe der Ware an den
Versanddienst ein.
6.4. Bei Verzögerungen, die
Welcome Presents Germany nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige
der Versandbereitschaft durch Welcome Presents Germany auf den Käufer über.
7. Lieferzeit und Lieferbedingung
7.1. Die Lieferzeit wird
nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche
bleibt Welcome Presents Germany vorbehalten.
7.2. Soweit Welcome
Presents Germany an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt
unvorhersehbarer schwerwiegender Ereignisse gehindert wird, die trotz der nach
den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden
konnten - gleichgültig ob im Betrieb von Welcome Presents Germany oder bei
seinen Lieferanten eingetreten - insbesondere behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Roh- und Hilfsstoffe und anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die
Lieferzeit in angemessenem Umfang.
Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung
oder Leistung unmöglich, so wird Welcome Presents Germany von der
Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer
ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der
vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Für Aufträge, für die
keine feste Lieferzeit bestätigt werden kann {Abrufaufträge) gilt, wenn nichts
anderes vereinbart eine Mindestabruffrist von 30 Tagen.
7.4. Werden Lieferungen,
auch solche aus Abrufaufträgen, nicht fristgemäß abgenommen, so ist der Lieferer
berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten (z B durch Einlagerung) in Rechnung
zu stellen und Schadensersatz zu fordern, der im einzelnen nachgewiesen werden
muss.
8. Gewährleistung
8.1. Es wird eine
Gewährleistung übernommen, die alle Mängel umfasst die ihre Ursachen im
Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung
umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung entstehen.
8.2. Gewähr wird nicht für
Sonderanfertigungen geleistet, die nach Angabe oder Konstruktionsunterlagen des
Auftraggebers hergestellt werden, soweit Mängel aus diesen Angaben oder
Konstruktionsunterlagen resultieren.
8.3. Die
Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach
Bekanntwerden Welcome Presents Germany oder einem von Welcome Presents Germany
Beauftragten schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Produkt soll
möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden.
8.4.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiter
verarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte
entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer selbst eigenmächtig
Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat
9. Mängelrüge
9.1. Branchenübliche
technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht
behebbare, z B in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen, berechtigen
nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur
Zurückhaltung der Zahlung. Ziffer 12 gilt entsprechend.
9.2. Bei versteckten
Mängeln beträgt die Rügefrist sieben Tage seit Entdeckung, längstens jedoch
sechs Monate nach Anlieferung der Ware.
9.3. Bei berechtigten
Beanstandungen steht Welcome Presents Germany das Recht zu, die Ware entweder
nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Dem Käufer steht das Recht zur
Wandlung nur dann zu, wenn Welcome Presents Germany bei Vorliegen eines Mangels
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlässt oder
diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.
9.4. Rücksendungen dürfen
nur mit Einverständnis von Welcome Presents Germany erfolgen. Rücksendungen, die
der Käufer zu vertreten hat gehen zu Lasten des Käufers.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Welcome Presents Germany.
11. Zahlung und Zahlungsverzug
11.1. Rechnungen sind
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug eingehend bei
Welcome Presents Germany zu bezahlen.
11.2. Die Zurückbehaltung
von Leistungen des Käufers, soweit sie nicht unmittelbar dem Vertrag zuzuordnen
sind, bleibt ausgeschlossen.
11.3. Sind keine besonderen
Vereinbarungen getroffen worden, so kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder
Nachnahme erfolgen.
11.4. Käufer, die in
Zahlungsverzug kommen, sind damit einverstanden, dass Auskünfte darüber an
Mitglieder des Bundesverbandes Kunstgewerbe, Geschenkartikel e. V. weitergegeben
werden können.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für die
Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Welcome Presents Germany .
12.2. Für alle
Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des
Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Welcome Presents Germany
zuständig, sofern die Abnehmer Vollkaufleute sind.
13. Schlussbestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein
oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Welcome Presents
Germany und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2007
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